Stiftung Moccha
 

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Stiftung MOCCHA

Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt von morgen aussieht!

Marie von Ebner-Eschenbacher

Soziales Engagement, Steuervorteile und insolvenzgeschützte Vorsorge

Die gemeinnützige Stiftung

Eigenes sinnvolles Engagement für die Gesellschaft mit privater Vorsorge und steuerlicher Förderung zu kombinieren – drei nur auf den ersten Blick sich widersprechende Ziele. Denn tatsächlich bietet die deutsche gemeinnützige Stiftung die Chance, alle drei Aspekte vorteilhaft zu kombinieren.

Waren es in der Vergangenheit überwiegend die Großkonzerne oder auch die gut verdienenden Sportler und Prominente die diese legale Möglichkeit des sinnvollen Handelns für den gemeinnützigen Zweck mit den Vorteilen der gesetzlichen Steuerprivilegien verbunden haben, machen wir jetzt dieses erstklassige Instrument einem breiteren Publikum zugänglich.

DENN, eine Stiftung ist mehr als öffentlich gefördertes privates Engagement. Sie gibt dem Stifter die Möglichkeit gezielter Förderung und Vorsorge – für Notfälle ebenso wie die eigene Altersvorsorge oder z.B. die Versorgung von Kindern und Enkelkindern.

Mit der Gründung einer Stiftung hat der Stifter u.a. folgende Vorteile:

  • Als Stifter legen Sie durch die eigene Kapitaleinlage den Grundstock für ihre persönliche Stiftung.
  • Der Staat fördert Ihr Engagement und Sie erhalten, entsprechend Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen, bis zu annähernd die Hälfte des gestifteten Kapitals erstattet.
  • Sie bestimmen den Namen ebenso wie den Stiftungszweck und tragen damit Ihren ganz persönlichen Teil zum Gemeinwohl bei.
  • Das Vermögen der Stiftung bleibt erhalten und kann von einem Vermögensverwalter Ihrer Wahl verwaltet werden.
  • Die Erträge der Stiftung können zur Ausschüttung kommen. Dabei nehmen Sie als Stifter wesentlichen Einfluss auf den Adressatenkreis und die Höhe der Zuwendungen. Auch der Stifter selbst kann Zuwendungen erhalten.
  • Die Stiftung ist von Ihrem privaten Vermögen getrennt. Sie fällt nicht in die Erbmasse des Stifters und ist auch bei einer evtl. privaten Insolvenz geschützt

Ergänzende Punkte

  • Bei Gründung sind bis zu 1 Mio EUR steuerlich abzugsfähig – bei Ehepaaren bis zu 2 Mio. EUR.
  • Pro Jahr lassen sich zudem bis zu 20% der persönlichen Einkünfte bzw. Gewinne einer Kapitalgesellschaft stiften und steuerlich geltend machen.
  • Mindestens ein Drittel der Stiftungserträge fließt gemeinnützigen Zwecken entsprechend dem Stiftungszweck zu.
  • Der Stifter kann aus bis zu einem Drittel der Erträge eine Rente erhalten. Diese kann auch anderen Personen zufließen und vererbt werden.
  • Die Stiftung ist berechtigt, dem Stifter ein Darlehen zu gewähren.
  • Das Stiftungskapital ist auch bei einer evtl.  Insolvenz des Stifters geschützt