Ihre Spende
kommt
zu 100% an

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- Im Gründungsjahr können 1.000.000 € pro Person (Ehepaare 2.000.000 €) als Sonderausgaben einmalig oder auf 10 Jahre frei verteilt geltend gemacht werden
- Weiterhin 20% vom Gesamtbetrag der Einkünfte im Gründungsjahr und jedes weitere Jahr
- Die Einbringung ererbten Vermögens in die Stiftung führt zum Erlöschen der Erbschaftssteuer
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