Mit nur „einer Unterschrift" können Sie sich dauerhaft als Stifter gemeinnützig engagieren.
Die für die Errichtung und Durchführung des gewählten Stiftungszwecks wichtigen Punkte sind bereits umfassend geprüft.
Das Genehmigungsverfahren ist durchgeführt und die notwendige Anerkennung der Stiftungssatzung vom zuständigen Finanzamt liegt vor („steuerliche Anerkennung“).
So kann jeder einfach, ohne die oft langwierigen Verfahrensprüfungen, eine Stiftung unter seinem Namen errichten.
Der Stifter kann verschiedenste, gemeinnützige, individuelle Zwecke bestimmen. (siehe „Förderbereiche“)
Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt für weitere Informationen auf.